Service

Mitglieder-Service

BLLV-Vorteile für Referendare

BLLV-Vorteile für Pensionisten

BLLV Wirtschaftsdienst
Der BLLV-Wirtschaftsdienst entwickelt seit 1993 in Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften Produkte, die exklusiv für BLLV-Mitglieder und ihre Angehörigen attraktive Leistungen zu günstigen Konditionen bieten. Dazu gehören unter anderem Gruppenverträge, die einen beitragsfreien Versicherungsschutz wie die Privathaftpflicht für Mitglieder im Ruhestand umfassen. Über 30.000 Mitglieder haben bereits das Vertrauen in den BLLV-Wirtschaftsdienst gesetzt und von diesen Angeboten profitiert.

BLLV Reisedienst
Der BLLV-Reisedienst bietet BLLV-Mitgliedern und ihren Angehörigen Vorteile bei Beratung und Buchung bei namhaften Veranstaltern wie Studiosus, Gebeco und dem Bayerischen Pilgerbüro. Auch im Bereich Gruppenreisen für Bezirke und Kreisverbände stehen zahlreiche Erlebnisse zur Auswahl.

BLLV und Benefits – günstiger einkaufen

Kabinett beschließt Besoldungsanpassung

Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich

Am 6. Februar 2024 hat sich die bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Er enthält, wie bereits von Finanzminister Albert Füracker direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen verkündet, die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich in Bayern. Damit wird der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes entsprochen.

Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:

  • 1. November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
  • 1. Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro (1000 Euro für Anwärter-innen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Übertragung auf den Versorgungsbereich: entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie Gewährung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes
  • Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen / Vorgriffsregelung:
    Im Vorgriff auf einen entsprechenden Beschluss des Bayerischen Landtags sollen die Inflationsausgleichszahlungen mit den Bezügen für April 2024 (Auszahlung Ende März 2024) unter dem Vorbehalt der Rückforderung ausgezahlt werden.

JobBike Bayern für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Freistaates

Alle Beamtinnen und Beamten sowie alle Tarifbeschäftigte in Bayern können ein Leasing-Fahrrad über ihren Dienstherrn beziehen. Die gesamte Abwicklung erfolgt über die JobBike-Platt­form https://jobbike-bayern.deutsche-dienstrad.de mit dem Leasing­unternehmen Deutsche Dienstrad.

Wer kann das JobBike ­Bayern beziehen?

Berechtigt zur Nutzung des JobBike Bayern-Angebots sind alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie alle Tarifbeschäftigte des Freistaates Bayern, also alle Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Einzelleasingvertrags in einem aktiven, nicht ruhenden Dienst­verhältnis unmittelbar mit dem Dienstherrn stehen, soweit und solange hieraus ein Anspruch auf laufende Bezüge besteht. Die Teilnahmeberechtigung wird automatisch geprüft.

JobBike Bayern über die Entgeltumwandlung

Die Finanzierung des „JobBike Bayern“ erfolgt auf Grundlage einer Entgeltumwandlung. Das monatliche Gehalt wird dabei um die Leasingrate für das gewählte Fahrrad verringert. In der jeweiligen Leasingrate sind Zubehör, Prämien für die Versicherung und weitere Serviceleistungen enthalten. Das Leasing-Fahrrad kann sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.

Welche Fahrräder können zu einem JobBike werden?

Infrage kommen sämtliche straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Fahrräder aller Marken und Modelle im Preissegment zwischen 750 und 7.000 Euro, zum Beispiel auch Lastenräder.

Kann das Rad nach Ende der Vertragslaufzeit gekauft werden?

Das Dienstrad kann nach Ablauf der Überlassung käuflich erworben werden. Ein entsprechendes Angebot wird vom Leasingunternehmen Deutsche Dienstrad unterbreiten. Eventuell notwendige Versteuerung eines geldwerten Vorteils werden gesetzeskonform pauschal nach § 37b Abs. 1 EStG durch Deutsche Dienstrad vorgenommen. 

Und so funktioniert's:

1. Loggen Sie sich im Mitarbeiterservice Bayern https://www.mitarbeiterservice.bayern.de ein und klicken Sie dort auf den Dienst „JobBike Bayern“. Anschließend können Sie sich kostenfrei auf der JobBike-Plattform registrieren, https://jobbike-bayern.deutsche-dienstrad.de.

2. JobBike aussuchen
Wählen Sie Ihr JobBike direkt im Online-­Bike-Shop der Plattform aus. Dort sind mehr als 80.000 Räder sofort verfügbar. Alternativ können Sie Ihr Rad auch beim Händler vor Ort aussuchen.

3. Angebot prüfen
Das Angebot wird automatisch geprüft. Sobald das Angebot akzeptiert wurde, wird der Händler automatisch informiert.

4. Sobald Ihr Fahrrad bereitsteht, können Sie es mit dem Abholcode und Ihrem Personalausweis abholen.

Bayerisches Ermäßigungsticket: 29 statt 49 Euro

Im Freistaat Bayern können Auszubildende, Freiwilligendienst­leistende und Beamtenanwärterinnen und -anwärter ein ermäßigtes D-Ticket erwerben. Der Freistaat übernimmt 20 Euro des D-Ticket-Preises, sodass das Ermäßigungsticket nur noch 29 Euro pro Monat kostet. Das Ticket wird wie jedes Deutschlandticket als digitales Abo ausgegeben und ist monatlich kündbar, nicht übertragbar und kann in ganz Deutschland im Nahverkehr verwendet werden – für alle Ausbildungs- und Freizeitwege.

Wer hat Anspruch auf das Bayerische ­Ermäßigungsticket?

  • Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, sofern für sie nicht Anspruch auf Kosten­freiheit des Schulwegs besteht
  • Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz
  • Studierende mit Hauptwohnsitz in Bayern, die an einer Hochschule mit bundesländerübergreifendem und in Regionen von Bayerns gültigen Se­mes­ter­ticket studieren – dies trifft nur auf einzelne Hochschulen in der Region Ulm zu
  • Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt
  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter mit Dienstort in Bayern

Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende steht das Ticket bereits ab dem 1. September zur Verfügung. Hierzu ist im Regelfall ein unterschriebener Nachweis der Bildungseinrichtung ­notwendig. Das Formular steht unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket zur Verfügung.

Für Studierende ist das bayerische ­Ermäßigungsticket ab dem Wintersemester 2023/24 erhältlich. Wer mit seinem Semesterbeitrag bereits ein regio­nales Semesterticket bezahlt hat, kann dieses sogar auf den Preis von 29 Euro anrechnen. Über den Bestellprozess werden die Studierenden rechtzeitig über ihre Hochschulen und Studierenden­werke informiert.

Neben dem Ermäßigungsticket wird es auch weiterhin alle bekannten Tarif­angebote für junge Menschen in Ausbildung geben, so zum Beispiel 365-Euro-Tickets oder Ausbildungs-­Monatskarten.